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Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen Lernwege Wien-Nord

  1. Der Klient ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Zahl an Stunden zu absolvieren. Das Programm kann auf Wunsch des Klienten/der Eltern jederzeit beendet werden, ohne dass daraus für einen Vertragspartner Folgekosten oder finanzielle Ansprüche entstehen.
  2. Arbeitsunterlagen und Kopien, die der Klient für die Arbeit zu Hause mitbekommt, sind als Arbeitsmaterialien zu verstehen, die nach Erledigung der Übung wieder mitgebracht und in der Mappe des Klienten beim Lernberater aufbewahrt werden. Aus urheberrechtlichen Gründen ist es nicht gestattet, davon Kopien anzufertigen bzw. die Unterlagen an Dritte weiterzuleiten.
  3. Die Lernberaterin verpflichtet sich, die Programme sorgfältig nach den Bedürfnissen des Klienten auszuarbeiten und nach dem Gesichtspunkt größtmöglicher Effizienz durchzuführen. Der Programmablauf und die durchgeführten Übungen werden dokumentiert und stehen auf Anfrage den Eltern oder den von ihnen autorisierten Personen zur Verfügung.
  4. Der größtmögliche Erfolg der Programme ist dann zu erwarten, wenn diese genau nach den Anleitungen des Lernberaters ausgeführt werden. Die Eltern sollten die Kinder in ihrer Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit unterstützen und nur dann Einfluss nehmen, wenn das Kind sich selbst mit Bitte um Hilfe an die Eltern wendet. Fehler sollen auf keinen Fall korrigiert werden, da sie für den Berater wichtige Informationen in Bezug auf die aktuelle Kompetenz der Kinder liefern.
  5. Der Klient bzw. der Erziehungsberechtigte verpflichtet sich, pünktlich zu den vereinbarten Terminen zu erscheinen. Bei Verspätung kann nicht garantiert werden, dass anschließend noch 60 Minuten gearbeitet werden kann, wobei der volle Betrag eingehoben werden muss.
  6. Bei verspäteter Abholung übernimmt die Lernberaterin keine Haftung für diverse Unfälle (keine Beaufsichtigung!).
  7. Elterngespräche können nicht vor oder nach dem Training erfolgen, da der nächste Klient bereits wartet, sondern müssen während der Lernberatungsstunde durchgeführt werden (oder es wird ein eigener kostenpflichtiger Termin vereinbart).
  8. Bezahlung: Der vereinbarte Betrag kann entweder stundenweise, monatlich oder vorab als 10er Block bezahlt werden. In diesem Betrag ist gemäß § 6 Abs 3 Ziffer 27 USTG1994 keine Umsatzsteuer enthalten.
  9. Bei Nichteinhaltung eines Termins verpflichtet sich der Klient bzw. der Erziehungs- berechtigte, diesen mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per SMS abzusagen. Ansonsten muss der vereinbarte Betrag verrechnet werden.
  10. Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten verboten. Bei nasser Witterung sind die Räume nur mit Hausschuhen zu betreten.
  11. Lernwege haftet nicht für den Verlust von Kleidungsstücken, Fahrrädern, Wertgegen- ständen, persönlichen Gegenständen usw. Sachbeschädigungen an diversen Räumen und/oder Gegenständen werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat. Lernwege muss dem Verursacher kein Verschulden nachweisen.
  12. Bei destruktivem und/oder aggressivem Verhalten des Klienten behält sich Lernwege vor, das Lernprogramm einzustellen.
  13. Die Hausordnung ist vom Klienten strikt einzuhalten. Dies gilt im besonderen Maße bei längeren Veranstaltungen wie dem Sommercamp. Wird dem auch nach einigen Verwarnungen nicht Folge geleistet, kann der Klient der Lernpraxis/dem Grundstück verwiesen werden.